Gemeinsam altert es sich glücklicher!
Zeitraum
Aufgabe
Die bestehende Doppelhalle eines landwirtschaftlichen Betriebes in der Aachener Soers beherbergte zuletzt Verkaufs- und Lagerräume. Sie soll nun einer neuen nachhaltigen Nutzung zugeführt werden: gemeinschaftliches Seniorenwohnen.
Geplant sind zwei seniorengerechte Gemeinschaftswohnungen, eine im Erdgeschoss, eine im Obergeschoss. Eine dritte Wohnung mit separatem Zugang von der Nordseite ist im Erdgeschoss als Kompaktapartment, z.b. zur Unterbringung eines unterstützenden Familienmitgliedes, vorgesehen.
Die Wohngemeinschaften verfügen jeweils über einen gemeinschaftlich genutzten Wohn-Koch-Essbereich, sowie Abstell- und Waschräume. An die Schlafräume ist jeweils eine Nasszelle angeschlossen.
Ein geschützter Gemeinschaftshof mit Balkon und Terrasse bildet das Herzstück des Entwurfes. Zielgruppe sind ältere Menschen, die flächeneffizient und in Gesellschaft wohnen möchten, anstelle in Ihrem leeren großen Einfamilienhaus am Stadtrand zu vereinsamen.
Der landwirtschaftliche Charakter der Halle als Teil einer Hofanlage bleibt durch die baulichen Eingriffe erhalten.
Im Erdgeschoss werden bei der Hälfte der vorhandenen Stallfenster die Brüstungen entfernt, um eine ausreichende Tageslichtversorgung der Aufenthaltsräume zu gewährleisten – ohne statische Eingriffe.
Kleine Gauben sowie Dacherhöhungen im Bereich der Treppenaufgänge im Obergeschoss sind die einzigen äußerlich sichtbaren Kubaturveränderungen. Sie sorgen für Belichtung und einen optischen Außenbezug, barrierefrei. Eine leichte Erhöhung des Mittelteils über ein begrüntes Flachdach ist zur Erschließung notwendig, wird jedoch bewusst hinter der östlichen Giebelseite zurückgesetzt.Die größere Dachöffnung für den Gemeinschaftshof ist von außen nicht sichtbar.
Zum neuen innenliegenden Hof werden leichte Wände mit großflächiger Verglasung geplant, um die hallentypische Offenheit zu erhalten und den nur begrenzten Fensteranteil der Außenwände auszugleichen.
Die prägende freie Giebelseite bleibt unangetastet, lediglich eine nachträgliche Veränderung (Verschluss der Durchfahrt) wird korrigiert: Die ehemals offene Durchfahrt wird wieder als großflächige Verglasung ausgeführt, wie 1992 genehmigt.
Die Tragstruktur der Halle bleibt weitestgehend unberührt, Eingriffe erfolgen lediglich im Bereich des neuen Innenhofs.





