Aufstockung einer Häuserreihe
Zeitraum
Aufgabe
In attraktiver Lage in der Aachener Innenstadt befinden sich 8 dreigeschossige voll unterkellerte Reihenhäuser aus den 90er Jahren. Der Spitzboden ist nicht ausgebaut. Die Gebäudesubstanz hat aus statischer Sicht das Potenzial, eine zweigeschossige Aufstockung aufzunehmen. Eine zweigeschossige Aufstockung erscheint unter Betrachtung des näheren baulichen Umfelds zunächst naheliegend. Jedoch befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, in dessen Rahmen eine Aufstockung nicht zulässig ist.
Dachausbauten und Aufstockungen in Innenstadtlagen bieten einen ökologischen Weg, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und ein bestehendes Gebäude durch einen gedämmten oberen Gebäudeabschluss energetisch zu verbessern. Wenn in gleichem Zuge begrünte Bauteile realisiert werden, liegt der Vorteil für das Stadtklima auf der Hand.
Aufgrund der großen Wohnungsnot ist die Stadt Aachen in der Baulandsmobilisierungs-Verordnung NRW als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt genannt. Auf dieser Basis kann eine Kommune zur Schaffung von Wohnraum eine Befreiung von einem Bebauungsplan erteilen, selbst wenn die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt werden. Voraussetzung ist, dass die Planung städtebaulich vertretbar ist und nachbarliche Interessen gewürdigt werden. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.
Die Stadt Aachen hat Ende 2024 durch Erteilung eines positiven Vorbescheids planungsrechtlich grünes Licht für das Projekt und somit die Schaffung von etwa 1900 m² neuer Wohnfläche gegeben.
Entwurfskonzept:
- Herstellen eines Gleichgewichts zur gegenüberliegenden Bebauung
- Beruhigen des Gesamtausstrahlung ohne Verlust der vorhandenen Maßstäblichkeit
- Behutsames Einfügen in die umgebende Bebauung
- Nutzen und anreichern der Qualitäten des Standortes